Solingen Business

Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Gründer- und Technologiezentrum Solingen GmbH & Co. KG (im Folgenden „GuT“ genannt), als Betreiber des „3D Startup Campus NRW“

§ 1 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Angebote und der Dienstleistungen des „3D Startup Campus NRW“ des GuT sind die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich der folgenden Dienstleistungen:
– Bereitstellung von Infrastruktur (Heizung, Strom, Wasser etc.)
– Bereitstellung eines integrierten Besprechungsraums
– Weitere Besprechungsräume nach Tarif und Verfügbarkeit
– Internetzugang, WLAN
– Drucker – fair use
– Parkplatz

Das Gut kann darüber hinaus folgende Dienstleistungen anbieten (Preise lt. Servicekostenliste):
– Kostenlose Gründerberatung
– Bereitstellung von weiteren Dienstleistungen gegen Entgelte (Kopierer, Fax, Telefon, Getränke etc.)
– Bereitstellung von Veranstaltungsräumen gegen Entgelte

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Tarif des Vertragspartners, der im Nutzungsvertrag vereinbart wird. Je nach gewählter Tarif-Art ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.
(2) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom, Internetzugang, Beleuchtung.
(3) Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(4) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck genutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die GuT Solingen GmbH & Co. KG. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das GuT zur fristlosen Kündigung.
(5) Im 3D Startup Campus NRW sowie im gesamten Gebäudekomplex des GuT ist das Rauchen ausdrücklich untersagt.
(6) Die Hausordnung des GuT ist zu beachten.

§ 2 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
(1) Die Nutzung der im 3D Startup Campus NRW angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der im 3D Startup Campus NRW bereitgestellten Infrastruktur (EDV-Anschlüsse, Telefonanschlüsse, Telefone, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.
(3) Der Nutzer übernimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.
(4) Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen innerhalb- und außerhalb des 3D Startup Campus NRW.
c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die für das 3D Startup Campus NRW bereitgestellten Infrastruktur
d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegt-Bilder, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z. B. Markenrecht) unterliegt, es sein denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
f. Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung des Services und Infrastruktur des 3D Startup Campus NRW;
h. Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;
i. Angabe von falschen Identitätsdaten.

§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Der Zugang zum3D Startup Campus NRW ist nur zu den Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr, Freitag bis 15 Uhr, nach Vereinbarung oder mit eigenem Schlüssel zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen der Woche möglich. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.
(2) Es ist nicht gestattet, in den Gebäuden des GuT zu nächtigen.
(3) Es gilt im gesamten Gebäude ein absolutes Rauchverbot.

§ 4 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
(1) Alle Preise sind Nettopreise ohne die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Preise der GuT GmbH & Co. KG.
(2) Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsabschluss fällig. Die Gebühr für das Wochen- oder Monatsticket ist am dritten Werktag nach Nutzungsbeginn fällig. Der Nutzer hat die Zahlung auf das angegebene Konto des Anbieters, für diesen kostenfrei, zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Anbieters. Barzahlungen sind nur für den Tagestarif möglich.
(3) Für jeden ausgehändigten Schlüssel zahlt der Nutzer bei Schlüsselübergabe eine Kaution in Höhe von 25,00 €. Die Kaution wird nicht verzinst. Nach Rückgabe des Schlüssel erhält der Mieter die Kaution in bar zurück.

§ 5 Dauer des Vertrages, Durchführung und Beendigung
(1) Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen.
(2)Das3D Startup Campus NRW kann in Ausnahmefällen den Nutzer verpflichten, seinen Arbeitsplatz zu Veranstaltungszwecken (Abendveranstaltungen) zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer muss dazu in einer angemessenen Frist (mindestens 2 Tage vor Veranstaltung) informiert werden. Die inforamtion kann persönlich, schriftlich oder per Aushang im raum erfolgen. Bei Tagestarif-Nutzern müssen diese eigenständig die offiziellen Aushänge des 3D Startup Campus NRW beachten. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem Kunden und dem 3D Startup Campus NRW.
(3) Die Untervermietung an Dritte ist generell ausgeschlossen.
(4) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(5) Die GuT GmbH & Co. KG kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde die Nutzungsgebühr nicht entrichtet.

§ 6 Datenschutz
(1) Die GuT GmbH & Co. KG wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
(2) Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch die GuT GmbH & Co. KG sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
(3) Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

§ 7 Haftung
(1) Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsabschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Gemeinschaftsbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet
(2) In allen Fällen, in denen die GuT GmbH & Co. KG im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen verpflichtet ist, haftet die GuT GmbH & Co. KG nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Einsatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn die GuT GmbH & Co. KG fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) Die GuT GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur GuT GmbH & Co. KG unterbleiben. Sofern die GuT GmbH & Co. KG von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde die GuT GmbH & Co. KG von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt der GuT GmbH & Co. KG die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die GuT GmbH & Co. KG von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(4) Die GuT GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung bei Unterbrechung oder daraus resultierenden Schäden, welche durch unverschuldete Ausfälle der Stromversorgung, des Telefonanschlusses, der Internetanbindung, der Wasserversorgung oder der Heizung entstehen können, bei denen die Ursache bei den Lieferanten liegt.

§ 8 Versicherung
Die GuT GmbH & Co. KG ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen. Ferner wird dem Nutzer empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten.

§ 9 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
(1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am meisten entsprechen würden.
(3) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
(4) Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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